Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Managed AI-Agenten
Diese Bedingungen regeln Bereitstellung und Betrieb der von David Kogan („Agentenkollege") angebotenen AI-Agenten als Dienstleistung für gewerbliche Kunden. Was geleistet wird, was der Kunde beizutragen hat und wo die Haftungsgrenzen liegen, steht in den folgenden Paragrafen.
§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
- Anbieter ist David Kogan, Einzelunternehmen, Paderborn, Anschrift siehe Impressum (nachfolgend „Anbieter").
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.
- Die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB liegt dem Angebot als Anlage bei und steht zusätzlich auf agentenkollege.de/agb abrufbar.
§ 2Vertragsschluss
- Darstellung von Agenten und Preisen auf der Webseite ist eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Nach einem Kickoff-Call übermittelt der Anbieter ein individuelles Angebot in Textform, das Auftragsbeschreibung, Pilot-Preis und monatliches Entgelt, geplanten Bereitstellungstermin und gewählten Server-Standort enthält.
- Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Angebots oder schriftlicher Auftragsbestätigung des Kunden in Textform zustande.
§ 3Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt dem Kunden einen oder mehrere AI-Agenten als verwalteten Dienst zur Verfügung. Leistung umfasst insbesondere:
- Einrichten einer eigenen, abgeschotteten Server-Umgebung pro Agent
- Anbindung an die vom Kunden benannten Programme über deren reguläre Anmelde-Verfahren
- Übernahme von Wissen aus vom Kunden bereitgestellten Dokumenten in ein versioniertes Wissens-Archiv
- laufenden Betrieb einschließlich Aktualisierungen
- Schulung der durch den Kunden benannten Ansprechpersonen (90 Minuten je Agent)
- Anwender-Support per E-Mail werktags Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit)
- Konkrete Aufgaben des jeweiligen Agents, eingesetzte Programme, Server-Standort sowie das eingesetzte KI-Modell werden in einer Auftragsbeschreibung festgehalten, die Vertragsbestandteil wird. Änderungen erfolgen nur in Textform.
- Der Anbieter ist berechtigt, technische Komponenten, KI-Modell-Versionen und Sub-Auftragsverarbeiter mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern, soweit dadurch der vertraglich geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich verringert wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Leistung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform und der vereinbarten Konfiguration. Er schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (etwa eine bestimmte Stundenersparnis oder ein bestimmtes Verkaufsergebnis).
§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:
- Benennen einer verantwortlichen Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis
- Rechtzeitige Bestätigung der Programm-Anmeldungen und Bereitstellung der notwendigen Zugriffe
- Lieferung der für die Wissens-Migration erforderlichen Dokumente in den vereinbarten Formaten
- Prüfung und Freigabe der Agent-Aktionen während der ersten 30 Tage des Live-Betriebs vor jeder externen Wirkung
- Sicherstellung, dass die zur Verarbeitung übergebenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und der Verarbeitung durch den Agent keine Rechte Dritter entgegenstehen
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand des Anbieters wird nach Aufwand zu üblichen Sätzen berechnet (140 € netto je angefangener Stunde, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist).
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungen der von ihm bereitgestellten Daten und der vom Agent erzeugten Ausgaben vorzuhalten. Der Anbieter führt eigene tägliche Sicherungen mit einem Wiederherstellungsziel von 24 Stunden für Datenstand und 4 Stunden für Betrieb (RPO 24 h, RTO 4 h), ersetzt aber nicht die Sicherungspflicht des Kunden.
§ 5Preise, Zahlung, Verzug
- Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
- Der Pilot-Preis (Einrichtung und erster Betriebsmonat) ist mit Vertragsschluss fällig; bei Senior-Developer- und Custom-Agenten stattdessen die einmalige Einrichtungs-Gebühr. Das monatliche Entgelt ab dem zweiten Betriebsmonat ist jeweils im Voraus zum 1. Werktag des Monats fällig.
- Zahlungen erfolgen per SEPA-Lastschrift oder Überweisung; die Abwicklung kann über Stripe Payments Europe Limited erfolgen. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen mit einer fälligen Zahlung kann der Anbieter den Dienst nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung aussetzen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Der Anbieter ist berechtigt, das monatliche Entgelt einmal pro Kalenderjahr mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende anzupassen, soweit dies durch nachweisbar gestiegene Kosten (insbesondere für KI-Modelle, Server oder Sub-Auftragsverarbeiter) gerechtfertigt ist. Übersteigt die Anpassung 7 Prozent, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
§ 6Vertragslaufzeit, Kündigung
- Der Einstieg erfolgt als 30-Tage-Pilot ab Live-Termin. Während des Piloten besteht keine Mindestlaufzeit. Ist der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Live-Termin nicht zufrieden, erstattet der Anbieter den Pilot-Preis vollständig und baut den Agenten geordnet ab; ein Datenexport ist inbegriffen.
- Setzt der Kunde den Dienst nach dem Piloten fort, beträgt die Mindestlaufzeit für einen ersten einzelnen Agenten drei Monate ab dem 31. Tag, danach ist der Vertrag monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Für Buchungen ab zwei Agenten sowie für Custom- und Senior-Developer-Agenten beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate; danach verlängert sich der Vertrag um jeweils drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals in Textform gekündigt wird.
- Bei 12-Monats-Vorausverpflichtung ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende dieser 12 Monate möglich, mit derselben Kündigungsfrist.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, bei Insolvenz des Kunden, bei wiederholten Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten oder bei Nutzung des Agents für rechtswidrige Zwecke.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 7Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Agent-Endpunkts von 99,0 Prozent im Quartalsmittel an. Es handelt sich um eine Bemühensregelung, nicht um eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 443 BGB.
- Geplante Wartung wird mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail angekündigt und liegt nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Geplante Wartungszeiten gelten nicht als Verfügbarkeitsminderung.
- Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern (insbesondere Server-Anbieter, Anbieter von KI-Modellen, Anmeldedienste) sowie aufgrund von Wartungs- oder Sicherheits-Aktionen, die zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich sind, gelten nicht als Verfügbarkeitsminderung. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung wegen kurzer Ausfälle besteht nicht, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
§ 8Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Anlage 1 zu diesem Vertrag.
- Anlage 2 zum AVV beschreibt die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Anlage 3 zum AVV enthält die jeweils aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter. Die öffentlich abrufbare Liste auf /sicherheit ist informatorisch und entspricht dem Stand zum Veröffentlichungszeitpunkt.
- Bei Widerspruch zwischen diesen AGB und dem AVV haben die Regelungen des AVV Vorrang, soweit sie datenschutzrechtliche Pflichten betreffen.
§ 9Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für Vertragszwecke zu verwenden und durch geeignete Maßnahmen vor unbefugter Kenntnisnahme Dritter zu schützen.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort, danach im Rahmen des Geschäftsgeheimnis-Gesetzes (GeschGehG) so lange, wie die Information tatsächlich geheim gehalten wird.
§ 10Rechte an Daten und Ergebnissen
- Eigentum und alle Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten und Dokumenten verbleiben beim Kunden.
- Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
- Vom Agent erzeugte Ausgaben (Texte, E-Mail-Entwürfe, Zusammenfassungen) stehen ausschließlich dem Kunden zu, soweit und sobald sie nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Anbieter verwendet Ausgaben des Kunden-Agents nicht zur Verbesserung eigener Produkte oder zum Training fremder Modelle.
- Bei Vertragsende exportiert der Anbieter das Wissens-Archiv des Agents in maschinenlesbarer Form (Markdown, Git-Repository) und übergibt es dem Kunden. Der Export ist im Preis enthalten. Anschließend werden alle vom Kunden stammenden Daten innerhalb von 30 Tagen unwiederbringlich gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 11Mängelhaftung
- Mängel der Leistung sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen und nachvollziehbar zu beschreiben. Der Anbieter beseitigt bestätigte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
- Schlägt die Mangelbeseitigung trotz zweimaligem Versuch fehl, kann der Kunde das monatliche Entgelt für den betroffenen Zeitraum mindern oder, bei nicht nur unerheblichem Mangel, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1, für die die gesetzliche Verjährung gilt.
§ 12Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung garantierter Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt vom Kunden gezahlten Netto-Entgelte für den betroffenen Agent. Insgesamt ist die Haftung pro Kalenderjahr auf 50.000 € netto begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Anbieter nicht.
- Eine Haftung des Anbieters für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Betriebsunterbrechung oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit dies nach Maßgabe von Absatz 1 zulässig ist. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 3) entstanden wäre.
- Der Anbieter haftet nicht für inhaltliche Entscheidungen des Agents oder für Schäden, die durch Inhalte entstehen, die der Agent in Erfüllung einer vom Kunden vorgegebenen Aufgabe erzeugt oder versendet. § 14 dieser AGB bleibt unberührt.
- Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
§ 13Freistellung durch den Kunden
- Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten, Daten oder Anweisungen beruhen, die der Kunde dem Anbieter oder dem Agent zur Verarbeitung übermittelt hat, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
- Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlichen Vorschriften, soweit die Verletzung auf vom Kunden bereitgestellte Daten oder von ihm freigegebene Aktionen zurückzuführen ist.
- Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Anbieter den Anspruch durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten mitverursacht hat.
§ 14Hinweise zum KI-Einsatz
- Der Agent nutzt KI-Modelle, deren Ausgaben statistisch und wahrscheinlichkeitsbasiert sind. Ausgaben können sachlich falsch, unvollständig oder rechtlich problematisch sein. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Prozesse zur Endkontrolle vor externer Verwendung einzurichten.
- In den ersten 30 Tagen nach Live-Termin gibt der Agent jede extern wirksame Aktion vor Ausführung zur Freigabe an eine vom Kunden benannte Person. Nach Ablauf dieser Phase entscheidet der Kunde eigenverantwortlich, in welchen Bereichen er die Freigabe-Pflicht aufhebt.
- Der Kunde stellt sicher, dass der von ihm beauftragte Anwendungsfall nicht in den Anwendungsbereich verbotener Praktiken nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) fällt und nicht als Hochrisiko-System im Sinne von Anhang III einzustufen ist. Bei Zweifeln klärt der Kunde dies vor Vertragsschluss mit dem Anbieter.
- Soweit der Agent automatisierte Außenkommunikation führt (Mails, Chat-Antworten), wird auf Wunsch des Kunden eine Kennzeichnung als automatisierte Antwort eingebaut. Verzichtet der Kunde darauf, trägt er die Verantwortung gegenüber den Empfängern.
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Eignung von Agent-Ausgaben zu einem bestimmten Zweck. Der Kunde trägt das Risiko von Folgen, die aus der Verwendung von Agent-Ausgaben ohne ausreichende Endkontrolle entstehen.
§ 15Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, schwerwiegende Störungen von Versorgungsleitungen sowie der umfassende Ausfall von Drittanbietern, der nicht durch zumutbare Ausweichmaßnahmen kompensiert werden kann.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen.
§ 16Referenznennung
- Der Anbieter darf den Namen, das Logo und eine kurze Beschreibung der Zusammenarbeit für eigene Referenz- und Marketingzwecke verwenden (Webseite, Pitch-Unterlagen, Vorträge), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit für die Zukunft möglich.
- Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, insbesondere von Fallstudien mit konkreten Zahlen oder Zitaten, bedarf der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform.
§ 17Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, soweit dies durch Änderungen der Rechtsprechung, der Gesetzeslage oder eingesetzter Drittanbieter veranlasst ist und die Änderung den Kunden nicht unbillig benachteiligt.
- Geplante Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung ihm gegenüber als nicht vereinbart; in diesem Fall kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
§ 18Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Paderborn, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 15.05.2026. Diese Fassung ist ein sorgfältig erstellter Entwurf. Vor Aufnahme regelmäßiger Kundenverträge empfiehlt sich eine Prüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht.